Branche

Hausaufgaben mit Bravour gelöst

Es ist gemäss dem Brancheverband «auto-schweiz» davon auszugehen, dass die Schweizer Auto-Importeure die strengen CO2-Vorgaben erfüllen können. Das schafft aber neue Probleme.

Veröffentlicht am 22.02.2022

Noch sind die genauen Zahlen nicht offiziell, doch eine Umfrage unter den Mitgliedern von «auto-schweiz» ergibt, dass die CO2-Emissionen der neu verkauften Fahrzeuge 2021 ziemlich genau auf dem von den Gesetzgebern verlangten Niveau liegen werden (Zielwert: 118 g/km nach WLTP). Das ist erfreulich. Aber: Wenn die Importeure keine Bussen mehr bezahlen müssen, dann wird der Aufbau einer landesweiten Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge nicht mehr aus diesem Geld-Topf versorgt werden können.
 
Das ist deshalb problematisch, weil: Elektrische Antriebe werden bereits 2025 die Mehrheit am Schweizer Markt für neue Personenwagen ausmachen. Dies zeigt eine Umfrage unter den Mitgliedern von auto-schweiz, welche die Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz vorgestellt hat. Gleichzeitig wird aber deutlich, dass der Ausbau öffentlicher und privater Ladeinfrastruktur massiv beschleunigt werden muss. Nur mit angepassten Rahmenbedingungen für die Elektromobilität kann die Schweiz ihre Ziele bei der Absenkung des CO2-Ausstosses im Strassenverkehr erreichen. Dafür ist auch eine Anpassung der Förderung von Ladeinfrastruktur im neuen CO2-Gesetz nötig, das der Bundesrat im Dezember in die Vernehmlassung geschickt hat. Eine Finanzierung allein aus den Sanktionszahlungen der Importeure genügt nicht - zumal nach internen Berechnungen von auto-schweiz die CO2-Zielwerte für neue Personenwagen im Jahr 2021 eingehalten werden konnten.

51,9 Prozent - so hoch könnte laut der Umfrage unter den auto-schweiz-Mitgliedern der Anteil der elektrischen Antriebe (Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellen-Fahrzeuge) am Markt für neue Personenwagen 2025 ausfallen. Gegenüber 2021 soll sich der E-Anteil in der Schweiz und in Liechtenstein von 22,4 Prozent innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppeln. Das grösste Wachstum bis 2025 wird den batterieelektrischen Modellen zugetraut, die dann 38,3 Prozent des Marktes ausmachen sollen.

«Die Schweizer Automobil-Branche macht ihre Hausaufgaben beim Klimaschutz.» So fasst auto-schweiz-Direktor Andreas Burgener die Ergebnisse der Mitgliederumfrage zusammen. «Unsere Mitglieder gehen davon aus, dass bereits in drei Jahren die Mehrheit der Neuwagen elektrisch fahren kann - ganz oder zeitweise. Auch bei den Nutzfahrzeugen zeigt das Engagement der Fahrzeug-Hersteller und unserer Mitglieder in eine klare Richtung, mit unterschiedlichen Strategien.» So werde dort auch die Brennstoffzelle mit Wasserstoff als Energiequelle in den kommenden Jahren eine Rolle spielen, so Burgener (oben) weiter.  

Recht auf Laden und Förderung von Ladestationen

Damit dieses rasante Marktwachstum bei elektrischen Fahrzeugen realisiert werden kann, müssen gute Rahmenbedingungen geschaffen werden. François Launaz, Präsident von auto-schweiz:  «Das öffentliche Ladenetz hinkt beim Wachstum hinterher. Ende 2020 kamen noch zwölf Steckerfahrzeuge auf eine Ladestation, ein Jahr später waren es schon 17. Vom idealen Verhältnis 1 zu 10 entfernen wir uns immer weiter.» Zudem gebe es Hürden bei der Erstellung von privater Ladeinfrastruktur für Mieter und Stockwerkeigentümer: «Ohne ein Recht auf Laden wird die Schweiz als 'Land von Mietern' grosse Probleme beim weiteren Wachstum der Elektromobilität bekommen. Eine Lademöglichkeit an einem Stellplatz muss so selbstverständlich werden wie warmes Wasser in einer Mietwohnung.»

Zusätzlich zur Rechtssicherheit muss die im neuen CO2-Gesetz vorgesehene Förderung für den Aufbau von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, in Betrieben und auf öffentlichen Parkplätzen auf sichere Füsse gestellt werden. Noch einmal François Launaz: «Wie unsere eigenen Berechnungen zeigen, konnten die CO2-Zielwerte für neue Personenwagen im Jahr 2021 eingehalten werden. Es ist also gut möglich, dass die entsprechenden Sanktionen recht gering ausfallen. Eine Förderung von Ladeinfrastruktur, die sich nur auf diese Einnahmen stützt, greift zu kurz.» Deshalb müsse im Gesetz ein jährlicher Mindestbetrag für die Förderung von 30 Millionen Franken festgesetzt werden, der im Falle des Falles aus anderen Quellen finanziert werde, so Launaz abschliessend.

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