Robin Road

Studieren geht über parkieren (Teil 1)

Franziska traute ihren Augen nicht: Eine Parkbusse von sagenhaften 910 Franken für eine Überschreitung der Parkzeit um lediglich 28 Minuten! Geht so etwas und wie teuer kann Falschparkieren Überhaupt werden? Robin Road alias Rechtsanwalt und Notar Dr. Rainer Riek gibt Auskunft (Teil 1).

Veröffentlicht am 20.02.2022

Der Ordnungsbussenkatalog hält über 50 verschiedene Parkverstösse mit unterschiedlichen Bussen fest (s. Link zum Ordnungsbussenkatalog). Nun aber der Reihe beziehungsweise der Bussenhöhe nach: Parkbussen kosten meist 40 Franken, so etwa beim Parkieren im Parkverbot bis zwei Stunden oder ausserhalb von Parkfeldern. Während mehr als zwei, aber nicht mehr als vier Stunden kostet es dann schon 60 Franken, während für mehr als vier, aber nicht mehr als zehn Stunden schon 100 Franken zu berappen sind.

Teurer wird es beim Parkieren auf dem Trottoir, ohne dass für Fussgängerinnen und Fussgänger ein 1,5 Meter breiter Raum frei bleibt oder beim Parkieren eines nichtberechtigten Fahrzeugs auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld. Beides kostet bis zwei Stunden 120 Franken und danach wiederum mehr. Ähnlich wie bei der Parkuhr, wo bei Überschreitung die Busse höher ausfällt, je länger man falsch parkiert. Und ab zehn Stunden? Dann gibt es eine Anzeige. Allein die Verfahrensgebühren dafür können mehrere Hundert Franken ausmachen. Dazu gleich ein Beispiel.

Nun gibt es aber auch gerichtliche oder amtliche Verbote, wie beispielsweise folgendes: Es gibt eine Tafel, die den Gebrauch der Parkplätze werktags von 06.00 bis 17.00 Uhr für nicht berechtigte Personen verbietet, aber umgekehrt von 17.00 bis 06.00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen gegen eine Parkgebühr erlaubt. Wird während der verbotenen Zeit parkiert, gibt es keine Ordnungsbusse, sondern es kommt das sogenannte kostenpflichtige Verfahren zur Anwendung – heisst Busse plus weitere Kosten. 


Staatsanwalt wird teuer

Im eingangs erwähnten Fall wurde zwar «nur» eine Busse von 60 Franken ausgesprochen. Die Staats- anwaltschaft verrechnete aber Verfahrensgebühren von 800 Franken und eine Entschädigung für die Umtriebe des Parkplatzeigentümers von weiteren 50 Franken, macht zusammen 910 Franken.

Darauf wäre Franziska wohl sitzen geblieben, wäre ihr nicht die Uhrzeit zu Hilfe gekommen. Im konkreten Fall parkierte sie nämlich nicht während der verbotenen Zeit, sondern in der zulässigen Zeit- spanne, aber länger als sie dafür bezahlt hatte. Die Überschreitung der Parkzeit von 28 Minuten kostete sie schliesslich nur 40 Franken gemäss Ordnungsbussentarif. So entschied es das Bundesgericht (Urteil vom 23. August 2021: 6B_384/2020).

Und geht es noch ärger als die 910 Franken? Nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch sind die Bussen nach oben fast offen. Erst bei 10'000 Franken läuft der Staat in den Begrenzer. Über einen Fall einer Parkbusse in Zürich von 1250 Franken berichtete der Kassensturz am 18.04.2017. Die Hinterräder lagenknapp ausserhalb der blauen Markierung, und das Auto blieb mit der Anwohnerparkkarte drei Tage lang so stehen. Die Folge: eine Busse von 700 Franken plus Gebühren von 550 Franken, macht total 1250 Franken. Wären die Achsen des Autos innerhalb – und somit nicht auf – der Markierung gestanden, wäre keine Parkbusse erfolgt.

Franziska ist also mit einem blauen Auge davongekommen. Wie ihre Parkplatz-Saga weitergeht, lesen Sie ab 20. 3. 2022 hier oder in Ausgabe 03/2022 der auto-illustrierte.

 

Hier können Sie den Ordnungsbussenkatalog durchstöbern

 

Robin Road wünscht Ihnen gute Fahrt!



Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal

Wenn Sie ein strassenverkehrsrechtliches Problem oder Fragen dazu haben, schreiben Sie Robin Road eine E-Mail: road@auto-illustrierte.ch

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier meist um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

 

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