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U-Nummern – Wie weiter ab 2024?

Seit 2021 dürfen Schweizer Garagisten mit Händlerkennzeichen auch nach Deutschland fahren. Diese Regelung ist aber befristet und gilt nur bis Ende 2023. Wie geht es danach weiter?

Veröffentlicht am 08.03.2023

Schweizer Garagisten konnten 2021 aufatmen. Das Deutsche Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und das Astra hatten sich darauf geeinigt, dass mit Schweizer U-Nummern auch in Deutschland gefahren werden darf. Ausgenommen sind zwar nach wie vor Import und Export mit den Händlerschildern. Dennoch erleichtert es die Arbeit vor allem für im Grenzgebiet ansässige Garagisten, etwa dank kürzerer Fahrwege. Der Haken: Die Regelung ist befristet und gilt nur bis zum 31. Dezember 2023. Doch das Astra arbeitet anscheinend an einer unbefristeten Lösung, wie der AGVS mitteilt.

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Wie diese aussieht, scheint noch nicht klar. Spätestens ab dem 1. Januar 2024 soll sie aber in Kraft treten. Bereits jetzt darf mit U-Nummern unter bestimmten Voraussetzungen in Italien gefahren werden. Etwa zu Probefahrten oder zur Überführung eines Fahrzeugs. Ähnliche Regelungen mit anderen angrenzenden Ländern gibt es noch nicht. Bei allen Fahrten mit der U-Nummer muss beachtet werden, dass das Händlerschild korrekt angebracht ist. Von innen in die Scheibe klemmen oder mit Saugnäpfen anbringen, ist nicht erlaubt. Die U-Nummer muss nämlich auch bei schwierigen Lichtverhältnissen gut lesbar sein.

So muss die U-Nummer montiert werden

Wie die Garagisten U-Nummern richtig am Fahrzeug anzubringen haben, regelt Artikel 45, Absatz 2 der VTS. Demnach sind sie wie die «normalen» Kontrollschilder gut lesbar und möglichst senkrecht anzubringen. Im Detail heisst das: Nach oben geneigt angebracht darf der Winkel maximal 30 Grad betragen. Bei Neigung nach unten sind maximal 15 Grad erlaubt. Die Schilder müssen sich in einer Höhe zwischen 20 (unterer Rand) und 150 Zentimeter (oberer Rand) ab der Fahrbahnoberfläche gemessen befinden, wenn dem nicht technische oder betriebliche Gründe entgegenstehen. Und blickt man von hinten auf das Fahrzeug, muss das hintere Kontrollschild ausgehend von der Längsachse des Fahrzeuges beidseits in einem Winkel von 30 Grad noch lesbar sein.

Text: ai-online-Redaktion
Quelle: AGVS
Bild: auto-illustrierte

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