Robin Road

Wer haftet beim E-Auto-Brand?

In Mehrfamilienhäusern muss man sich meist auf eigene Kosten eine Ladestation für das E-Auto installieren. Wer haftet, wenn es zu einem Brand kommt? Robin Road alias Dr. Rainer Riek klärt auf.

Veröffentlicht am 25.02.2021

Leonardo kaufte sich einen brandneuen Fiat 500e. In der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses hatte es aber wie üblich keine Steckdose. Also schrieb er an die Hausverwaltung und fragte, ob er eine solche auf eigene Kosten installieren könne. Was aber wenn die Batterie des Cinquecento in der Garage Feuer fangen würde?

Gerade in einer Tiefgarage können Batteriebrände einen massiven Schaden verursachen, wie auf zahlreichen YouTube-Videos gezeigt wird. Er kann schnell mehrere Millionen betragen, wenn weitere Autos abbrennen, die Infrastruktur beschädigt und dann noch das verunreinigte Löschwasser entsorgt werden muss.

Im Betrieb oder im Stand?

Wer nun denkt, dass solche Kollateralschäden von der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt sind, irrt gewaltig. Rechtlich betrachtet fällt ein stehendes Fahrzeug, das nicht in Betrieb ist, nicht unter die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Hier liegt der grosse Unterschied zu den Verbrennern: Während sie eher auf der Strasse in Brand geraten, das heisst im Betrieb, können die Batterien von E-Autos auch im Stand zu brennen beginnen.

Bei der Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung sind zudem oft Schadensfälle mit E-Fahrzeugen ab einer gewissen Kilowattleistung ausgeschlossen. Schnellere E-Bikes ab 25 km/h sind beispielsweise nicht mehr versichert, was dann auch für E-Autos gilt. Oft ist zudem die Deckungssumme zu tief.

 

Schaden bleibt am Besitzer hängen

Kurzum, die Chance ist leider klein, dass der Folgeschaden des geparkten E-Autos von einer Versicherung gedeckt ist. Und wenn der Eigentümer des E-Autos keinen nachweisbaren Fehler bei der Behandlung oder Ladung der Batterie gemacht hat, dann bleibt jeder auf seinem Schaden sitzen, sprich: Jeder trägt den Schaden selbst, wenn das E-Auto des Nachbarn abbrennt und keine spezifische Versicherung dafür abgeschlossen wurde.

Übrigens gilt diese Thematik auch für öffentliche Parkhäuser. Wer dort als Betreiber Batterie-Charger-Parkplätze zur Verfügung stellt, sollte den Unterhalt gut prüfen und den Betrieb vor allem auch mit Bezug auf Batteriebrände versichern.

Und hat sich Leonardo stattdessen einen Cinquecento mit Benziner gekauft? Da er nicht der Einzige mit diesem Anliegen war, konnte er die Hausverwaltung davon überzeugen, die Chargerstationen auch gleich mit der Versicherung zu klären.

Robin Road wünscht Ihnen gute Fahrt!

 

Text: Robin Road
Fotos: Vesa Eskola
Video: Youtoube

 

Robin Road hilft

Dr. Rainer Riek — alias Robin Road — schreibt in jeder ai-Ausgabe oder auf unserer Homepage
www.auto-illustrierte.ch über strassenverkehrsrechtliche Themen sowie rund ums Auto im Recht. Er ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Zudem postet er seine Autoquartette auf dem Auto-Blog von www.driving.legal.

Wenn Sie ein strassenverkehrsrechtliches Problem oder Fragen dazu haben, schreiben Sie Robin Road eine E-Mail: road@auto-illustrierte.ch

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich hier meist um reale Fälle mit geänderten Namen. Jeder Fall ist verschieden und muss einzeln betrachtet werden. Daher erfolgen sämtliche Empfehlungen und Angaben ohne Gewähr.

 

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