Robin Road: Verkehrsrecht

Fussgänger haben nicht immer Vortritt

Es kommt immer wieder vor, dass man im Auto von Fussgängern überrascht wird. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann ernsthafte Konsequenzen haben – für beide Seiten.

Veröffentlicht am 10.03.2024

Immer wieder muss man abrupt bremsen, weil Fussgängerinnen und Fussgänger, oft vertieft in ihre Handys, den Zebrastreifen betreten, ohne auf den Verkehr zu achten. Da stellt sich die Frage: Was dürfen Fussgänger und was nicht?

Wann haben Fussgänger Vortritt?

Gleich vorweg: Fussgänger haben nicht immer und überall Vorrang. Sowohl Fahrer als auch Fussgänger haben Verantwortlichkeiten. Während die Autofahrenden ihre Geschwindigkeit so anpassen sollten, dass sie bei Bedarf rechtzeitig stoppen können, sollten Fussgänger stets darauf achten, den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Auf dem Zebrastreifen haben Fussgänger generell Vortritt – und zwar sobald sie dem Fahrzeuglenker klar ersichtlich ihre Absicht anzeigen. Doch sie dürfen nicht davon ausgehen, dass jedes herannahende Auto rechtzeitig anhalten kann – vor allem, wenn sie die Strasse plötzlich betreten, ohne zu schauen. Sie dürfen den Zebrastreifen daher nicht überraschend betreten, das heisst, sie dürfen nicht zu einem brüsken Bremsmanöver Anlass geben.

Sonderfall geteilter Fussgängerstreifen

Gemäss Bundesgericht müssen Lenker zudem nicht in jedem Fall bis zum Schritttempo abbremsen und insbesondere nicht damit rechnen, dass der Zebrastreifen erst betreten wird, wenn sich das Fahrzeug bereits knapp davor befindet. Bei einer Verkehrsinsel gilt jeder Teil des Übergangs als separater Zebrastreifen und man darf zufahren, bis die Fussgänger die Insel erreicht und einen Sicherheitshalt gemacht haben. Der Lenker ist also gegenüber den am Rand der Gegenfahrbahn wartenden Fussgänger nicht vortrittsbelastet, sondern nur denjenigen, die bereits auf der Verkehrsinsel warten. In einer 20er-Zone haben Fussgänger immer Vortritt und dürfen die Fahrbahn überall betreten und überqueren.

Wann werden Fussgänger gebüsst?

Wenn ein Fussgänger weniger als 50?Meter vom Zebrastreifen entfernt die Strasse überquert, riskiert er eine Busse. Wo es keinen Zebrastreifen gibt, haben Autos den Vortritt, auch in einer 30er-Zone. Das plötzliche Betreten des Zebrastreifens kann zudem ins Geld gehen – nämlich dann, wenn der Vortritt abrupt erzwungen wird. Passiert ein Unfall, kann sowohl die eigene wie auch die Haftpflichtversicherung des Autofahrers die Leistungen kürzen. Und das kann je nachdem teuer werden. Fussgängerinnen und Fussgänger haben viele Rechte, aber eben auch Pflichten. Robin Road wünscht weiterhin gute Fahrt. Alle weiteren Verkehrsrechts-Tipps gibt es hier!

Rechtsberatung von Robin Road

Dr. Rainer Riek alias Robin Road, Verkehrsrechtsspezialist

Dr. Rainer Riek alias Robin Road ist Rechtsanwalt und Notar bei www.zp-law.ch und unter anderem spezialisiert auf Strassenverkehrsrecht. Auf www.driving.legal schreibt er seinen Autoblog. Die auto-illustrierte offeriert allen Abonnenten eine kostenlose Rechtsberatung. Schreiben Sie uns an ai-abo@c-media.ch.

Text: Rainer Riek alias Robin Road
Bilder: ai-Online-Archiv

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