2024: Strassenverkehr

Neue Verkehrsregeln ab März 2024

2024 treten diverse Änderungen des Strassenverkehrsgesetzes in Kraft, welche Schweizer Autofahrer, aber auch Importeure und Lernfahrer betreffen. Ein Überblick!

Veröffentlicht am 29.02.2024

2024 wird im Schweizer Strassenverkehr wieder einiges anders. Änderungen stehen an und wurden zum Teil bereits umgesetzt, welche die Autos und die Schweizer Strassen sicherer machen sollen, aber auch die Führerprüfung betreffen. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen der Verkehrsregeln 2024.

Elektronische Vignette
CO2-Abgabe neu online
Fahrprüfung
Führerausweisentzug
Blauer Führerausweis
Fahrassistenzsysteme
E-Bikes

Elektronische Vignette

Ab sofort kann die Autobahnvignette neben der klassischen Klebevignette auch elektronisch gelöst werden. Die Vorteile dieser Lösung lesen Sie hier. Diese Neuerung wurde bereits im August 2023 eingeführt. So richtig in den Fokus der Schweizer Autofahrer rückte sie aber erst im Dezember mit dem Erscheinen der neuen 2024er Vignette.

CO2-Abgaben neu online

Überschreitet ein Personen- oder Lieferwagen eine bestimmte CO2-Zielvorgabe, muss vor der Erstzulassung eine Sanktion entrichtet werden. Diese wird neuerdings durch das Bundesamt für Energie (BFE) erhoben. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden künftig digital erfasst. Die Änderung trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Sehtest und verkehrsmedizinische Untersuchung

Wer schon einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss ab 1. März 2024 keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Das gilt auch für den Erwerb einer berufsmässigen Ausweiskategorie. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.

Wer 75 Jahre und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jahren.

Dauer der praktischen Führerprüfung

Für die praktische Prüfung der Kategorien A und B müssen ab dem 1. März 2024 neu mindestens 45 Minuten im öffentlichen Verkehr gefahren werden. (Diese 7 weiteren Änderungen stehen beim Führerausweis an!)

Führerausweisentzug

Während eines Entzuges des Lernfahr- oder des Führerausweises kann neu keine Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die - wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen - hätte entzogen werden müssen. Diese Regelung tritt ab dem 1. März 2024 in Kraft. (Raserdelikte ab sofort anders begutachtet!)

Blauer Führerausweis gilt nicht mehr

Ab dem 31. Oktober 2024 verliert der blaue Führerausweis aus Papier endgültig deine Gültigkeit. Ab dann wird nur noch der Führerschein im Kreditkartenformat gültig sein. Ab dem 1. November 2024 darf die Polizei Personen büssen, die noch mit dem blauen Führerausweis unterwegs sind.

Neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge

Diese Änderung geschieht als Anpassung an EU-Richtlinien. Neufahrzeuge müssen ab dem 1. April 2024 mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet sein. Sie dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten sei sichergestellt, die Änderungen seien mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt. Zudem wird der Insassen- und Fussgängerschutz durch neu vorgeschriebene Karrosserieelemente verbessert. (Mehr Möglichkeiten für autonomes Fahren.)

E-Bikes brauchen einen Tacho

Damit die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden, müssen ab dem 1. April 2024 alle E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser gilt für neue schnelle E-Bikes. Bereits in Verkehr stehende Fahrzeuge müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden. Ansonsten droht eine Busse von 20 Franken. (55% mehr E-Bike-Unfälle in 4 Jahren!)

Text: Moritz Doka
Quelle: ASTRA

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